Gas-Ratgeber: Hilfreiche Verbrauchertipps
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Eine eingeschränkte Preisgarantie begrenzt sich auf den Energiekostenanteil sowie die Netznutzungsentgelte, nicht aber auf sämtliche Steuern, Abgaben und Umlagen. Bei Änderungen von Steuern, Abgaben oder Umlagen können die Preise entsprechend angepasst werden.
Im Gegensatz dazu gibt es die vollständige Preisgarantie, in der auch Umlagen und Abgaben enthalten sind. Nur Änderungen der Mehrwert- und der Stromsteuer dürfen direkt weitergegeben werden.
Weniger umfassend als die eingeschränkte Preisgarantie ist die „Energiepreisgarantie“: Hier wird nur der Energiekostenanteil des Gesamtpreises garantiert. Änderungen bei Netzentgelten oder im Bereich der Steuern und Abgaben können vom Anbieter direkt weitergegeben werden. -
In den allermeisten Fällen geht der Anbieterwechsel reibungslos vor sich. Doch manchmal dauert es länger. Die Ursachen für eine Verzögerung beim Anbieterwechsel sind meistens:
- fehlende Daten
- noch andauernde Vertragslaufzeit beim alten Versorger
- Kommunikationsschwierigkeiten zwischen altem und neuem Versorger
Wenn Sie über Verivox wechseln, helfen wir Ihnen gerne, wenn es zu Verzögerungen kommt oder noch Klärungsbedarf besteht. Wir setzen uns für die schnellstmögliche Bearbeitung ein und sorgen dafür, dass Sie so bald wie möglich sparen.
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Eine Kilowattstunde (kWh) Gas kostet für private Verbraucher durchschnittlich knapp 10 Cent. Das ist jedoch nur ein grober Schätzwert. Wichtig zu beachten: Die meisten Gasversorger geben einen „Arbeitspreis“ in Cent pro Kilowattstunde (kWh) an. Hinzu kommt noch ein monatlicher fester Grundpreis, der unabhängig vom Verbrauch berechnet wird.
Wer ermitteln möchte, was eine Kilowattstunde (kWh) bei einem Gasversorger kostet, muss diesen Grundpreis berücksichtigen. Der jährliche Gasverbrauch wird mit dem Arbeitspreis multipliziert und das Ergebnis mit dem jährlichen Grundpreis addiert. Anschließend wird das Ergebnis durch den jährlichen Gasverbrauch in kWh dividiert. Das Ergebnis sind die effektiven Kosten pro 1 Kilowattstunde (kWh) Gas.
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Wenn der neue Versorger eine Vertragsbestätigung geschickt hat, die Belieferung aber dennoch nicht aufnimmt, sollte das Unternehmen mit Fristsetzung dazu aufgefordert werden, der Lieferverpflichtung nachzukommen. Hält der Versorger diese Verpflichtung nicht ein, kann gekündigt werden. Wurde ein fester Lieferbeginn zugesagt, aber nicht eingehalten, kann möglicherweise Schadensersatz geltend gemacht werden. Ob dies für den Einzelfall zutrifft, muss sorgfältig geprüft werden. Verivox empfiehlt in diesem Fall, sich an die Schlichtungsstelle Energie zu wenden.